
Die neuen spezialisierten Spruchkörper des Landgerichts Köln: Seit dem 01.01.2022 sind die 33. und die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln für alle Streitigkeiten aus ganz Nordrhein-Westfalen in der Kommunikations- und Informationstechnologie ab einem Streitwert von 100.000,- € zuständig. Diesbezügliche Berufungsinstanzen sind die Zivilsenate 19 und 6 des OLG Köln.